Fragen in Ruhe klären
Pflegeberatung
Pflege zu organisieren kann überfordern. Ein gutes Gespräch schafft Überblick über Leistungen, nächste Schritte und Entlastungsmöglichkeiten.

Fragen in Ruhe klären
Wobei Beratung hilft
Wir sprechen mit Ihnen über den Pflegealltag und erläutern, welche Fragen mit der Pflegekasse geklärt werden sollten.
Orientierung
Pflegegrad, Leistungsarten und mögliche Hilfen verständlich einordnen.
Angehörige stärken
Praktische Fragen zu Pflege und Entlastung besprechen.
Beratungsbesuch
Bei Pflegegeldbezug kann ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich sein.
Beratungseinsatz bei Pflegegeld
Wer Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 bis 5 Beratungsbesuche in der gesetzlich vorgesehenen Häufigkeit abrufen. Diese dienen der Sicherung der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung. Wir klären gern, welche Beratung wir anbieten können und wie die Abrechnung erfolgt.
Pflegeberatung · Orientierung
Was bedeutet ein Pflegegrad?
Die Pflegegrade 1 bis 5 beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Sie zeigen, in welchem Umfang Unterstützung im Alltag und bei der Pflege benötigt wird.
Bei der Begutachtung werden verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt. Dabei zählen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen.
Sie haben Fragen zum Pflegegrad oder zu möglichen Leistungen? Wir beraten Sie gern persönlich.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Pflegegrade und Begutachtung.
Leistungen der Pflegeversicherung · Stand 2026
Ambulante Pflegesachleistungen 2026
Pflegesachleistungen finanzieren unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Sie werden nicht wie Pflegegeld regulär an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Die Pflegekasse rechnet die geeigneten Leistungen grundsätzlich mit dem Pflegedienst ab.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Keine reguläre Pflegesachleistung |
| Pflegegrad 2 | Bis zu 796 € |
| Pflegegrad 3 | Bis zu 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | Bis zu 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | Bis zu 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es unter anderem einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Welche Leistungen im Einzelfall verfügbar und abrechenbar sind, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse und im persönlichen Beratungsgespräch.
Stand September 2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche 2026 (PDF).
Ein Gespräch ist ein guter Anfang.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
