Ärztlich verordnete Pflege
Häusliche Krankenpflege
Medizinisch notwendige Behandlungspflege kann auch zu Hause stattfinden. Grundlage sind ärztliche Verordnung, Bewilligung und der individuell vereinbarte Versorgungsplan.

Ärztlich verordnete Pflege
Behandlungspflege in vertrauter Umgebung
Welche Maßnahmen infrage kommen, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der Krankenkasse.
Medikamente
Unterstützung bei verordneten Medikamentengaben oder Injektionen, wenn entsprechend vereinbart.
Wundversorgung
Fachgerechter Verbandswechsel und weitere verordnete Maßnahmen.
Abstimmung
Bei Bedarf Austausch mit behandelnden Praxen und Beteiligten an der Versorgung.
Verordnung und Kostenübernahme
Die Rechtsgrundlage der häuslichen Krankenpflege ist § 37 SGB V. Nicht jede Maßnahme ist in jeder Situation verordnungs- oder erstattungsfähig. Wir helfen, den praktischen Ablauf zu verstehen; über die Leistung entscheidet die Krankenkasse.
Ein Gespräch ist ein guter Anfang.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
