Ärztlich verordnete Pflege

Häusliche Krankenpflege

Medizinisch notwendige Behandlungspflege kann auch zu Hause stattfinden. Grundlage sind ärztliche Verordnung, Bewilligung und der individuell vereinbarte Versorgungsplan.

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Hände im persönlichen Gespräch zur häuslichen Krankenpflege

Ärztlich verordnete Pflege

Behandlungspflege in vertrauter Umgebung

Welche Maßnahmen infrage kommen, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der Krankenkasse.

Medikamente

Unterstützung bei verordneten Medikamentengaben oder Injektionen, wenn entsprechend vereinbart.

Wundversorgung

Fachgerechter Verbandswechsel und weitere verordnete Maßnahmen.

Abstimmung

Bei Bedarf Austausch mit behandelnden Praxen und Beteiligten an der Versorgung.

Verordnung und Kostenübernahme

Die Rechtsgrundlage der häuslichen Krankenpflege ist § 37 SGB V. Nicht jede Maßnahme ist in jeder Situation verordnungs- oder erstattungsfähig. Wir helfen, den praktischen Ablauf zu verstehen; über die Leistung entscheidet die Krankenkasse.

Ein Gespräch ist ein guter Anfang.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

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